Klasse L

  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h.
  • In Kombination mit einem Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von höchstens 25 km/h haben.
  • Alter: 16 Jahre
  • kein Einschluss anderer Klassen

 

Klasse T

  • Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 60 km/h.
  • Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h.
  • Alter: 16 Jahre
  • Wenn der Fahrer unter 18 Jahren ist beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 40 km/h. 
  • Einschluss der Klassen AM, L