Klasse B
 

  • Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse). Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz geben.
  • Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG ist immer erlaubt. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
  • Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
  • Einschluss der Klassen L und AM

 

Führerschein der Klasse B ist Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.

 

Klasse B96

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zG 750 kg übersteigt. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg aber maximal 4.250 kg.
  • Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
  • Wird druch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es ist keine Prüfung, sondern eine Schulung erforderlich.

 

Klasse BE

  • Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit über 750 kg und maximal 3.500 kg.
  • Alter: ab 18 Jahren, bzw. ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Es ist keine Theorieprüfung, sondern nur noch die praktische Prüfung erforderlich.