Klasse D1

  • Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
  • Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

 

Klasse D1E

  • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
  • Vorbesitz der Klasse D1erforderlich
  • Einschluss der Klassen BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1

 

Klasse D

  • Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation.
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Einschluss: Klasse D1

 

Klasse DE

  • Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Alter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
  • Vorbesitz der Klasse D erforderlich
  • Einschluss der Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1