Klasse AM


  • zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) und maximal 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor (max. 4 kW bei Elektromotor)
  • Vierrädrige Leicht-Kfz mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) und maximal 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren ( bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor). Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
  • Alter: ab 16 Jahren
  • kein Einschluss anderer Klassen

 

Klasse A1
 

  • Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Das bedeutet, dass das Leichtkraftrad bei einer Leistung von 11 kW mindesten 110 kg Leermasse haben muss.
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
  • Alter: ab 16 Jahren
  • Einschluss der Klasse AM
  • Seit dem 19.01.2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren.

 

Klasse A2

  • Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet mindestens 175 kg Leermasse bei 35 kW und mindestens 125 kg Leermasse bei 25 kW.
  • Alter: ab 18 Jahren
  • Einschluss der Klassen AM, A1
  • Seit dem 19.01.2013 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur eine praktische Prüfung erforderlich, eine sogenannte Aufstiegsprüfung.

 

Klasse A

  • Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
  • Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
  • Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
  • Seit dem 19.01.2013 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur eine praktische Prüfung erforderlich, eine sogenannte Aufstiegsprüfung.

 

Klasse B196
 

  • Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Das bedeutet, dass das Leichtkraftrad bei einer Leistung von 11 kW mindesten 110 kg Leermasse haben muss.
  • Alter: 25 Jahre
  • Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • nur theoretische (4x 90 min) und praktische Schulung (5x 90 min), keine Prüfung
  • ist nur in Deutschland gültig!
  • kein einfacher Aufstieg auf Klasse A2 möglich!