Klasse AM
- zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) und maximal 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor (max. 4 kW bei Elektromotor)
- Vierrädrige Leicht-Kfz mit maximal 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) und maximal 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren ( bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/ Elektromotor). Die Leermasse beträgt maximal 350 kg.
- Alter: ab 16 Jahren
- kein Einschluss anderer Klassen
Klasse A1
- Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Das bedeutet, dass das Leichtkraftrad bei einer Leistung von 11 kW mindesten 110 kg Leermasse haben muss.
- Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h; Leistung maximal 15 kW.
- Alter: ab 16 Jahren
- Einschluss der Klasse AM
- Seit dem 19.01.2013 entfällt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren.
Klasse A2
- Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg. Das bedeutet mindestens 175 kg Leermasse bei 35 kW und mindestens 125 kg Leermasse bei 25 kW.
- Alter: ab 18 Jahren
- Einschluss der Klassen AM, A1
- Seit dem 19.01.2013 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur eine praktische Prüfung erforderlich, eine sogenannte Aufstiegsprüfung.
Klasse A
- Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei
Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
- Alter: 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A", 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
- Einschluss der Klassen A1, A2 und AM
- Seit dem 19.01.2013 ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur eine praktische Prüfung erforderlich, eine sogenannte Aufstiegsprüfung.
Klasse B196
- Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und einer Leistung von maximal 11 kW. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg. Das bedeutet, dass das Leichtkraftrad bei einer Leistung von 11 kW mindesten 110 kg Leermasse haben muss.
- Alter: 25 Jahre
- Voraussetzung: mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- nur theoretische (4x 90 min) und praktische Schulung (5x 90 min), keine Prüfung
- ist nur in Deutschland gültig!
- kein einfacher Aufstieg auf Klasse A2 möglich!