Klasse C1
- Kraftfahrzeuge über 3.500 kg bis maximal 7.500 kg zulässige Gesamtmasse und höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse haben.
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Klasse C1E
- Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
- Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf maximal 12.000 kg betragen.
- Alter: 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
- Einschluss der Klasse BE sowie D1E, sofern Vorbesitz Klasse D1
Klasse C
- Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Der Anhänger darf maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse haben.
- Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Einschluss der Klasse C1
Klasse CE
- Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)
- Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
- Vorbesitz: Klasse C
- Einschluss der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D