Klasse L
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h.
- In Kombination mit einem Anhänger darf maximal 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) dürfen eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von höchstens 25 km/h haben.
- Alter: 16 Jahre
- kein Einschluss anderer Klassen
Klasse T
- Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (auch mit Anhänger) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 60 km/h.
- Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (auch mit Anhänger) gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h.
- Alter: 16 Jahre
- Wenn der Fahrer unter
18 Jahren ist beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 40 km/h.
- Einschluss der Klassen AM, L