Klasse D1
- Omnibusse mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Länge darf maximal 8 Meter betragen.
- Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Klasse D1E
- Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Alter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung
- Vorbesitz der Klasse D1erforderlich
- Einschluss der Klassen BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Klasse D
- Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Alter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und Qualifikation.
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Einschluss: Klasse D1
Klasse DE
- Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Alter: 18, 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
- Vorbesitz der Klasse D erforderlich
- Einschluss der Klasse BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1