Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

 

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretische Rahmenplan sieht für alle Klassen folgende Themen vor:

  • Persönliche Voraussetzungen - Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundregel, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Straßenverkehrssysteme und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • Vorfahrt
  • Verkehrsregelungen
  • Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr
  • Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  • Lebenslanges Lernen

 

Beim Ersterwerb eines Führerscheins muss der Fahrschüler den Besuch von 12 Unterrichten mit jeweils 90 Minuten nachweisen.

Bei der Erweiterung des Führerscheins reduziert sich der Besuch des Grundstoffs auf 6 Unterrichte zu je 90 Minuten.

 

Um auf die speziellen Anforderungen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse eingehen zu können, muss jeder Fahrschüler weitere klassenspezifische Unterrichte besuchen. Die Anzahl variiert je nach Ausbildungsziel. Nähere Informationen hierzu geben wir Ihnen gern persönlich.

 

Seit der 3. Führerscheinreform vom 19.01.2013 ist für den Aufstieg auf die nächsthöherer Klasse (A1 auf A2 oder A2 auf A) keine theoretische Prüfung mehr vorgeschrieben! Voraussetzung ist, dass man mindestens zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist.

Praktischer Unterricht

Übungsstunden

 

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Unsere Fahrlehrer beherzigen dabei das Prinzip vom Leichten zum Schweren und vom Bekannten zum Unbekannten. 

 

Ihr Fahrlehrer geht dabei auf Ihren individuellen Leistungsstand ein und plant danach die Ausbildung. Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig vom Können des einzelnen Fahrschülers.

 

 

Besondere Ausbildungsfahrten

 

Des Weiteren muss jeder Fahrschüler besondere Ausbildungsfahrten (jedem als "Sonderfahrten" bekannt) nachweisen. Die Anzahl der Stunden ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach dem Ausbildungsziel.

 

  •  Klassen A1, A2, A und B (Ersterwerb)

- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

  • Führerscheinerweiterung von A1 auf A2 oder A2 auf A - sofern man noch nicht zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 bzw. A2 ist

- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

  • Führerscheinerweiterung von B auf BE, B auf C1,                    C1 auf C, C1 auf C1E

- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

- 1 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit



  • Führerscheinerweiterung von B auf C, C auf CE

- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit



  •  Klassen C1 und C1E in einem Ausbildungsgang

- 4 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

- 2 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit



  •  Klassen C und CE in einem Ausbildungsgang

- 8 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße

- 3 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn

- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit